Gesetzliche Vorsorge ab dem 20. Lebensjahr
Gesetzliche Vorsorge ab dem 20. Lebensjahr
Frauen bis 25 können sich pro Jahr einmal auf eine Chlamydieninfektion untersuchen lassen. Eine Chlamydieninfektion ist eine sexuell übertragbare bakterielle Infektion, die oft keine Symptome zeigt, jedoch zu Unfruchtbarkeit führen kann. Ab dem 20. Lebensjahr kann als Vorsorgeuntersuchung eine Genitaluntersuchung zur Früherkennung von Gebärmutterhalskrebs vorgenommen werden.
Neben der äußerlichen Untersuchung des Intimbereichs ist der Schwerpunkt bei dieser Vorsorgeuntersuchung die Diagnostik des Gebärmutterhalses. Durch Abtasten der Organe und einen Abstrich vom Muttermund sowie aus dem Gebärmutterhalskanal sollen bösartige Veränderungen im Vorstadium entdeckt werden.
Ab dem 30. Lebensjahr werden bei einer Vorsorgeuntersuchung zusätzlich die Brust sowie die Achselhöhlen abgetastet und eine ärztliche Anleitung zur Selbsttastuntersuchung erteilt.
Vorsorgeuntersuchung ab dem 50. Lebensjahr
– Frauen ab 50 Jahren können sich bis zum Ende des 70. Lebensjahres alle zwei Jahre einem Mammographie-Screening unterziehen. Diese Vorsorgeuntersuchung dient der Brustkrebsfrüherkennung und umfasst neben einem Beratungsgespräch das Röntgen beider Brüste und anschließende Doppelbefundung der Röntgenaufnahmen durch zwei unabhängige Untersucher.
– Stuhluntersuchungen (IFOBT): Darmpolypen und Tumore sondern oft Blut ab. Dieses Blut ist mit dem bloßen Auge meist nicht zu erkennen. Mit einem einfachen Stuhltest können unsichtbare Blutspuren im Stuhl erkannt werden. Diese Untersuchung steht allen Frauen jährlich bis zum Alter von 55 Jahren zur Verfügung. Dann sollte eine Darmspiegelung erfolgen. Wenn diese nicht gewünscht ist, kann der Stuhltest alle 2 Jahre erfolgen.
Liebe Patientin,
Ihre Frauenärztin / ihr Frauenarzt hat Sie zu uns zur Abklärungskolposkopie überwiesen, oder wir haben Sie einbestellt, da bei Ihnen im Abstrich Auffälligkeiten aufgetreten sind.
Was wird bei der Abklärungskolposkopie gemacht?
Die Untersuchung im Rahmen der Abklärungskolposkopie unterscheidet sich nicht wesentlich von einer normalen gynäkologischen Untersuchung. Bei der Abklärungskolposkopie wird der Muttermund zunächst mit einer Lupenvergrößerung (Kolposkopie) sowie einem Grünfilter betrachtet.
Bei der Untersuchung muss insbesondere der Gebärmutterhals ausreichend sichtbar sein. Wichtig ist, dass die Abklärungskolposkopie nicht während der Menstruation durchgeführt werden kann.
Anschließend folgt die kolposkopisch gezielte Abstrich-Untersuchung (ggf. mit Abstrich für Humane-Papilloma-Viren (HPV-Typisierung)) des Gebärmutterhalses (wie bei der Krebsvorsorgeuntersuchung).
Im nächsten Schritt erfolgt die eigentliche kolposkopische Untersuchung: Der Gebärmutterhals/Muttermund wird mit einer 5%igen Essigsäurelösung betupft. Dies kann ein leichtes Brennen in der Scheide hervorrufen. Durch die Essigsäure kommt es zum Aufquellen der Hautbereiche am Gebärmutterhals/Muttermund. Es zeigen sich hier unter Umständen typische weißliche Verfärbungen.
Anschließend wird ggf. eine Gewebeentnahme mit einer kleinen Zange (eine so genannte Biopsie) und auch eine Probenentnahme aus dem Inneren des Gebärmutterhalskanals durchgeführt. Der Gebärmutterhals/Muttermund ist nahezu schmerzunempfindlich, daher muss hierzu nur selten örtliche betäubt werden.
Nach der Abklärungskolposkopie sollten Sie in den nächsten zwei Tagen auf Vollbäder und Geschlechtsverkehr verzichten. Schmierblutungen sind möglich, aber ungefährlich. Periodenstarke vaginale Blutung lassen Sie bitte abklären, dies ist aber sehr selten.
Die entnommenen Gewebeproben werden vom Pathologen, der Abstrich wird vom zytologischen Labor untersucht. Beide Proben müssen dazu verschickt werden. Das Ergebnis wird dann gemeinsam besprochen werden.
Einlagen von
– Hormonspiralen
– Kupferspiralen